Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)

Er stellt das Verwaltungsorgan der Studierendenschaft dar. Hier werden die Beschlüsse des StuPa umgesetzt, der Haushalt aufgestellt und verwaltet, die Vertretung gegenüber der Hochschule, dem Ministerium und anderer Organisationen und Verbände wahrgenommen und in den verschiedenen Referaten zu zahlreichen Themen gearbeitet. Zudem arbeitet der AStA auf Landes- und Bundesebene mit Studierendenschaften anderer Hochschulen zusammen, z.B. über das Landes-ASten-Treffen (LAT) oder im freien zusammenschluß von studentlnnenschaften (fzs), organisiert Informationsveranstaltungen, Parties und, falls nötig, Demonstrationen und Proteste.

Die Verantwortung für das Handeln des AStA trägt der dreiköpfige Vorstand, der wie bereits erwähnt, vom StuPa gewählt wird. Die Amtszeit beträgt jeweils ein Jahr. Die ReferentInnen des AStA werden vom StuPa lediglich bestätigt. Einige Referate bieten Sprechstunden an, die Termine werden hier angezeigt. Im wesentlichen gibt es eine BAföG- und Sozialberatung und eine Rechtsberatung in studentischen Belangen. Wer darüber hinaus Fragen zu bestimmten Themen hat, kann sich vormittags an die Sekretärin des AStAs wenden. Direkt sind die Menschen des AStA am besten während der wöchentlichen Sitzung zu erreichen. Sie ist grundsätzlich öffentlich.

AStA-Sitzungen: mittwochs um 14.15 Uhr, momentan hybrid online per Videokonferenz als auch in präsenz in der FH: 

Interaktion 1, 33619 Bielefeld, 2. Etage, Raum A235