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Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)

Er stellt das Verwaltungsorgan der Studierendenschaft dar. Hier werden die Beschlüsse des StuPa umgesetzt, der Haushalt aufgestellt und verwaltet, die Vertretung gegenüber der Hochschule, dem Ministerium und anderer Organisationen und Verbände wahrgenommen und in den verschiedenen Referaten zu zahlreichen Themen gearbeitet. Zudem arbeitet der AStA auf Landes- und Bundesebene mit Studierendenschaften anderer Hochschulen zusammen, z.B. über das Landes-ASten-Treffen (LAT) oder im freien zusammenschluß von studentlnnenschaften (fzs), organisiert Informationsveranstaltungen, Parties und, falls nötig, Demonstrationen und Proteste.

Die Verantwortung für das Handeln des AStA trägt der dreiköpfige Vorstand, der wie bereits erwähnt, vom StuPa gewählt wird. Die Amtszeit beträgt jeweils ein Jahr. Die ReferentInnen des AStA werden vom StuPa lediglich bestätigt. Einige Referate bieten Sprechstunden an, die Termine können im AStA-Büro erfragt werden. Im wesentlichen gibt es eine BAföG- und Sozialberatung und eine Rechtsberatung in studentischen Belangen. Wer darüber hinaus fragen zu bestimmten Themen hat, Informationen möchte, einen internationalen Studierendenausweis braucht, kann sich vormittags an Elvira Pietschok (Sekretärin des AStA) wenden. Direkt sind die Menschen des AStA am besten während der wöchentlichen Sitzung zu erreichen. Sie ist grundsätzlich öffentlich (AStA-Sitzung, jeweils Mittwochs, 14.00 Uhr in den Räumen des AStA, AZE-Gebäude, Kurt-Schumacher-Str. 6).