Laptopverleih
Ausleihe
Durch die Vergabe von Leihlaptops soll bedürftigen Studierenden ohne eigenen Rechner ermöglicht werden, angemessen an digitalen Angeboten der Fachhochschule Bielefeld teilnehmen zu können.
Die Geräte können mit einer Bescheinigung des AStA bei der DVZ ausgeliehen werden.
Um ein Berechtigungsschreiben zu erhalten und einen Laptop ausleihen zu können, musst du das Antragsformular mit allen erforderlichen Nachweisen postalisch an:
AStA der Fachhochschule Bielefeld
Referat für Recht und Soziales
Interaktion 1
33619 Bielefeld
oder per Mail an das Referat für Recht und Soziales
schicken.
Folgende weitere Nachweise sind zur Bearbeitung erforderlich:
-
vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Auflistung der Einnahmen und Ausgaben (siehe Antrag Anlage 1)
-
Nachweise zur finanziellen Situation (Kontoauszüge aller auf meinen Namen laufenden Konten der letzten 3 Monate)
-
Studienbescheinigung für das beantragte Semester
-
Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
Für die Bewilligung des Berechtigungsscheins darf das monatliche Einkommen 1.200€ nicht überschreiten.
Einsendeschluss für alle Anträge zu den Leihlaptops sind:
-
Sommersemester der 21.03
-
Wintersemester der 21.09
Für die Bearbeitung des Antrags behält sich das Referat für Recht und Soziales einen Zeitraum von ca. 2 Wochen vor. Sollte alles stimmen, bekommst du dann einen Berechtigungsschein per Post zugeschickt.
Das IT-ServiceDesk wird sich dann bei dir melden und mit dir einen Termin zur Abholung des Laptops vereinbaren.
Rückgabe
Die Rückgabe des geliehenen Laptops ist zum letzten Tag des beantragten Semesters fällig. Außerdem musst du den geliehenen Laptop zurückgeben, sobald du exmatrikuliert bist.
Rückgabefristen:-
Sommersemester 31.08
-
Wintersemester 28./29.02
Solltest du für einen längeren Zeitraum als ein Semester einen Laptop benötigen, möchten wir das Sozialdarlehen ans Herz legen. Bei Fragen dazu oder zu den Leihlaptops wende dich gerne an das Referat für Recht und Soziales (sozial@fh-asta.de).
Dowloads