Das Studierendenparlament (StuPa)

Als höchstes Gremium der studentischen Selbstverwaltung wird einmal jährlich - meist im Mai - das Studierendenparlament von den Studierenden der Fachhochschule gewählt. Jeder Fachbereich kann dabei, aufgeschlüsselt nach den aktuellen Studierendenzahlen, eine gewisse Anzahl von Sitzen im StuPa besetzen. Gewählt wird meist über freie Fachschaftslisten. Das StuPa trifft sich monatlich, in der Regel am ersten Montag im Monat, zu seiner Sitzung, die im Gebäude der Zentralverwaltung (Interaktion 1, 33619 Bielefeld, AStA-Sitzungsraum) stattfindet. Ein dreiköpfiger Vorstand leitet die Sitzungen und führt die Geschäfte.

Das StuPa entscheidet über den Haushalt der Studierendenschaft, legt die Höhe des Beitrag der Studierenden fest (enthalten im Semesterbeitrag, der bei der Rückmeldung zu zahlen ist), ist zuständig für das Semesterticket und alle weiteren wichtigen Fragen der studentischen Selbstverwaltung. Es bestimmt den Umfang und die Zusammensetzung des AStA und wählt dessen Vorstand. Die Referentlnnen des AStA werden bestätigt. Die genauen Regelungen zum StuPa finden sich in der Satzung der Studierendenschaft und der Geschäftsordnung des StuPa.

StuPa-FAQ
Kontakt: stupa-vorstand@fh-asta.de