Das Semesterticket


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Was ist das Semesterticket überhaupt?

Das Semesterticket ist ein Ticket für alle Studierenden der FH- Bielefeld. Es besteht aus zwei Bestandteilen, dem OWL-Semesterticket und dem NRW-Ticket.

Das OWL-Ticket gilt rund um die Uhr im öffentlichen Nahverkehr der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL), das NRW-Ticket für alle „normalen“ Busse, Stadtbahnen und Nahverkehrszüge in den weiteren Verkehrsbünden Nordrhein-Westfalens.

Das Ticket wird bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung mit einem Teil des Semesterbeitrags von allen Studierenden bezahlt.

Seit dem Sommersemester 2017 gibt es an der FH Bielefeld das "Online-Ticket" der Deutschen Bahn.

Du erhälst dein Semesterticket also nicht mehr vom Studierendenservice, sondern kannst es über das Portal der Deutschen Bahn beziehen.

Durch das Online-Ticket hast du folgende Vorteile:
  • Du hast die Wahl, ob du dir das Ticket ausdrucken oder auf deinem Smartphone speichern willst.
  • Du kannst dir dein Ticket im Verlustfall jederzeit selbst ausdrucken, ohne den Studierendenservice kontaktieren zu müssen.
  • Unverzüglich nach der Verbuchung des Semesterbeitrages hast du Zugriff auf dein Semesterticket (frühestens 45 Tage vor dem neuen Semester).

Hier findest du eine Übersicht, wo das Semesterticket überall gültig ist: NRW-Ticket Gültigkeitsbereich


Kann ich mein Fahrrad oder eine andere Person auf meinem Semesterticket mitnehmen?

An anderen Fachhochschulen und Universitäten in anderen Tarifgebieten mag es andere Regelungen geben, aber bei deinem Semesterticket der FH Bielefeld ist keine Mitnahme von Fahrrädern oder Personen enthalten.


Ist es möglich, ein Tier ohne zusätzliche Kosten mitzunehmen?

Ja, es ist möglich Tiere ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand mitzunehmen, solange sie nicht auf den Sitzen transportiert werden. Die geltenden Beförderungsbedingungen für Tiere (Maulkorb, Katzenkorb etc.) müssen eingehalten werden.


Das Semesterticket OWL wird für Studienanfänger bereits einen Monat vor Semesterbeginn als gültiger Fahrausweis anerkannt.

Diese Regelung gilt allerdings nur für den Bereich Ostwestfalen. Das NRW-Ticket erlangt seine Gültigkeit erst mit offiziellem Semesterstart.

Für den Transport von Fahrrädern in Bussen und Bahnen brauchst du ein Fahrradticket der DB oder ein Zusatzticket Fahrrad für den Bereich des Sechsers (z. B. für die Stadtbahn in Bielefeld), das du am Automaten erhältst. Wer also sein Fahrrad z. B. in der Stadtbahn zur FH transportieren möchte, muss sich eine Fahrrad-Fahrkarte kaufen.


Kann ich mit dem Semesterticket den Nachtbus/NachtExpress nutzen?

Inzwischen ist der Nachtbus sowie der NachtExpress in Bielefeld und Umland (z.B. Herford, Gütersloh) für Studierende mit dem Semesterticket komplett kostenlos. Man sollte allerdings entweder den alten Studierendenausweis oder die FH-Card vorzeigen.


Kann ich das Semesterticket auch bekommen, wenn ich von der FH beurlaubt bin?

Ja. Dazu muss auf dem Beurlaubungsantrag markiert sein, dass du das Semesterticket erwerben möchtest. Anschließend wird im LSF der Fachhochschule Bielefeld der Ticketpreis unter "Studiumsverwaltung - Rückmeldung" als "Soll" angezeigt. Ist der Betrag überwiesen, kann das Ticket über das Portal der Bahn angefordert werden.


Muss ich das Semesterticket auch bezahlen, wenn ich es gar nicht haben will?

Grundsätzlich gilt, dass das Semesterticket von allen Studierenden gemeinschaftlich getragen wird. Das Semesterticket ist also ein zweckgebundener Zwangsbeitrag. Mittlerweile wurde sogar durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass der AStA diesen Beitrag erheben darf. Grundlage ist der gesetzliche Auftrag der verfassten Studierendenschaften, die „wirtschaftlichen und sozialen Belange“ der Studierenden wahrzunehmen.

Nur dadurch, dass alle Studierenden zahlen, ist es überhaupt möglich, das Semesterticket zu diesen Konditionen zu bekommen. Schon wenige Zugfahrten durch NRW, und das Ticket hat sich gelohnt. Und für manche sähe die Welt ganz anders aus, wenn sie kein Semesterticket zur Verfügung hätten.


Wann muss ich das Semesterticket nicht bezahlen?

Keine Regel ohne Ausnahme: Unter bestimmten Umständen kann man sich von der Zahlung des Semesterticketbeitrags befreien lassen. Folgende Personengruppen müssen das Semesterticket nicht bezahlen:
  • Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben.
  • Beurlaubte, die nach den Regelungen der Hochschulverwaltung von der Beitragspflicht befreit sind.
  • Studierende, die sich noch vor Semesterbeginn exmatrikuliert haben.
  • Studierende, die sich im Rahmen ihres Studiums nachweislich länger als 4 Monate im Semester außerhalb des Geltungsbereichs befinden.

Für eine Erstattung des Semesterticket sind folgende Dinge bis zum Semesteranfang (WS: 30.09. und SoSe: 31.03.) einzureichen:
  • der Erstattungsbeitrag für das Semesterticket
  • eine Bescheinigung über den Befreiungsgrund (Schwerbehindertenausweis, Nachweis der Beurlaubung, Exmatrikulationsbescheinigung, Bescheinigung über Auslandssemester, Praktikumsvertrag,  etc.)

Diese Unterlagen schickt ihr dann bitte vollständig ausgefüllt an:

verkehr@fh-asta.de

oder

AStA FH-Bielefeld
Interaktion 1
33619 Bielefeld

Wenn eure Unterlagen erst nach dem Stichtag (WS: 30.09. / SoSe: 31.03.) bei uns eingehen ist keine Befreiung mehr möglich!