Corona-Nothilfefonds
- English version here -
Um Studierende zu unterstützen, die massiv, nachhaltig und akut finanziell unter der Corona-Pandemie leiden, haben die Fördergesellschaft der Fachhochschule Bielefeld e.V. und der Allgemeine Studierendenausschuss der Fachhochschule Bielefeld einen Nothilfefonds ins Leben gerufen. Das bedeutet: Einmalig und ohne Rückzahlungspflicht werden 500€ an Studierende vergeben.
Antragsberechtigt sind alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden der Fachhochschule Bielefeld. Ausgenommen sind somit Studierende, die länger als ein Semester beurlaubt sind. Ob die Antrags- und Förderberechtigung auf dich zutrifft, kannst du an den unten stehenden Kriterien erkennen.
Ihr könnt eure Anträge vom 01.11 bis zum 14.11. ausschließlich per Post an den AStA schicken. Die Dokument können auch in den AStA Briefkasten in der Poststelle Raum A003 eingeworfen werden. Bitte denkt an die Vollständigkeit eurer Anträge, die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Wintersemester 2022/2023), die Kontoauszüge der letzten 3 Monate (August-Oktober 2022) und alle weiteren Unterlagen. Mit einer Auszahlung der Nothilfen ist voraussichtlich ab Anfang Dezember zu rechnen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Mittel!
Anschrift des AStA:
AStA FH Bielefeld
Corona - Nothilfefonds
Interaktion 1
33619 Bielefeld
Die Prüfung eurer Anträge erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst werden Antrags- und Förderberechtigung sichergestellt, um so die eigentliche Überprüfung zu eröffnen. Im Anschluss werden zu erst anhand von objektiven Merkmalen festgelegte Punkten vergeben. Zu Letzt können weitere Punkte durch subjektive Sozialkriterien vergeben werden werden. Das Priorisierungssystem mit seinen Merkmalen und ihrer jeweilige Bepunktung ist einsehbar.
Die Überprüfung und Bewertung der Anträge erfolgen im Vier-Augen-Prinzip durch die Mitglieder des AStA.
Formulare / Dokumente
WICHTIG!! Achtet auf die Vollständigkeit eurer Unterlagen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet!
Hier eine Checkliste:
Kriterien
Folgende Kriterien entscheiden über eine Förderberechtigung:
Bei Fragen und Problemen könnt ihr euch jederzeit an nothilfefonds@fh-asta.de wenden.
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Um Studierende zu unterstützen, die massiv, nachhaltig und akut finanziell unter der Corona-Pandemie leiden, haben die Fördergesellschaft der Fachhochschule Bielefeld e.V. und der Allgemeine Studierendenausschuss der Fachhochschule Bielefeld einen Nothilfefonds ins Leben gerufen. Das bedeutet: Einmalig und ohne Rückzahlungspflicht werden 500€ an Studierende vergeben.
Antragsberechtigt sind alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden der Fachhochschule Bielefeld. Ausgenommen sind somit Studierende, die länger als ein Semester beurlaubt sind. Ob die Antrags- und Förderberechtigung auf dich zutrifft, kannst du an den unten stehenden Kriterien erkennen.
Ihr könnt eure Anträge vom 01.11 bis zum 14.11. ausschließlich per Post an den AStA schicken. Die Dokument können auch in den AStA Briefkasten in der Poststelle Raum A003 eingeworfen werden. Bitte denkt an die Vollständigkeit eurer Anträge, die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Wintersemester 2022/2023), die Kontoauszüge der letzten 3 Monate (August-Oktober 2022) und alle weiteren Unterlagen. Mit einer Auszahlung der Nothilfen ist voraussichtlich ab Anfang Dezember zu rechnen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Mittel!
Anschrift des AStA:
AStA FH Bielefeld
Corona - Nothilfefonds
Interaktion 1
33619 Bielefeld
Die Prüfung eurer Anträge erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst werden Antrags- und Förderberechtigung sichergestellt, um so die eigentliche Überprüfung zu eröffnen. Im Anschluss werden zu erst anhand von objektiven Merkmalen festgelegte Punkten vergeben. Zu Letzt können weitere Punkte durch subjektive Sozialkriterien vergeben werden werden. Das Priorisierungssystem mit seinen Merkmalen und ihrer jeweilige Bepunktung ist einsehbar.
Die Überprüfung und Bewertung der Anträge erfolgen im Vier-Augen-Prinzip durch die Mitglieder des AStA.
Formulare / Dokumente
WICHTIG!! Achtet auf die Vollständigkeit eurer Unterlagen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet!
Hier eine Checkliste:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Wintersemester 2022/2023)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (August-Oktober 2022)
- ggf. Kontoauszug vom Sperrkonto mit Sperrvermerk in Kopie
- ggf. Geburtsurkunden der/des Kinder/es in Kopie
- ggf. Bescheinigung über Care-Arbeit
- ggf. Bescheinigung über Kurzarbeit in einer Bedarfsgemeinschaft
- ggf. Bescheinigung über Verlust des Nebenjobs, o.ä.
- ggf. eine durch eine*n Ärzt*in bestätigte Long Covid Erkrankung, mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit
- ggf. eine durch eine*n Ärzt*in oder dem Pflegeversicherungsträger bestätigte, durch die Corona-Erkrankung eines nahen Angehörigen (Vater, Mutter, (Ehe)Partner*in, Kinder, Geschwister) verursachte Notwendigkeit einer längerfristigen Pflege der*des Angehörigen mit Auswirkungen auf die Arbeitsmöglichkeiten
- ggf. eine durch eine*n Ärzt*in bestätigte chronische Erkrankung und ein damit einhergehendes erhöhtes gesundheitliches Risiko mit Auswirkung auf die Arbeitsmöglichkeit
- ggf. freiwillige Erläuterung der eigenen Situation
Kriterien
Folgende Kriterien entscheiden über eine Förderberechtigung:
- Einschreibestatus gegeben
- Einkommen unter 550 € pro Person im eigenen Haushalt lebend unter 300 € bei den Eltern wohnend
- Vermögen unter 3.000 €
Bei Fragen und Problemen könnt ihr euch jederzeit an nothilfefonds@fh-asta.de wenden.