Das Referat für Recht und Soziales

Zur Zeit arbeiten ein Referent ein interner und drei externe Mitarbeiter*innen im Sozialreferat mit folgenden Aufgaben: Die Sozialdarlehensberatung
bzw. Beratung zu sozialen Belangen von Studierenden wird von dem Referent des AStA durchgeführt. Der interne Mitarbeiter ist für die Bearbeitung der Härtefallanträge zuständig. Die allgemeine sowie aufenthaltsrechtliche Beratung und Beratung zum BAföG wird von externen Mitarbeiter*innen des AStA angeboten.

Wir kümmern uns um die sozialen Belange von Studierenden der FH Bielefeld. Das können finanzielle Probleme sein, aber auch Fragen zur
Betreuung von Kindern bzw. dem Studieren mit Kind, zur Wohnsituation und anderem.
Auch Vorträge, in denen es um Fragen zu unserem Zusammenleben - nicht nur in der Hochschule - geht, hat das Sozialreferat mitorganisiert und unterstützt und ist weiterhin offen für Anregungen zu Vortragsthemen, die in das Themengebiet des Referats fallen.

Sozialberatung

Wir bieten offene Sprechstunden an. Unsere Beratung ist unabhängig von der Hochschule und den Sozialleistungsträgern. Wir verstehen uns als
parteilich im Sinne der Studierenden.

Sozialdarlehen

Im Speziellen kümmern wir uns um die Verwaltung der Sozialdarlehen. Diese können an Studierende vergeben werden, die in eine kurzfristige
finanzielle Notlage geraten sind. Für die Sozialdarlehen wurde aus Mitteln des Semesterbeitrags der Studierenden ein extra Konto
eingerichtet. Die komplette Sozialdarlehensordung ist im AStA-Büro einsehbar.

Zu einem Antrag auf Gewährung eines Sozialdarlehens benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Semesterbescheinigung
  • Mietvertrag
  • Einkommensnachweise
  • vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate

(Gegebenenfalls nötige Kopien können kostenlos vor Ort angefertigt werden.)

Ein Darlehen kann maximal 600 Euro betragen und muss zinsfrei innerhalb von zwölf Monaten zurückgezahlt werden. Um ein Darlehen bewilligen zu
können, müssen wir vorab klären, ob die Rückzahlung gesichert ist. Dazu benötigen wir die oben genannten Unterlagen. Außerdem arbeiten wir eng
mit dem Finanzreferat zusammen, da auch dieses dem Antrag zustimmen muss. Wenn nach Ablauf der Rückzahlungsfrist kein oder zu wenig Geld
zurückgezahlt wurde, müssen wir die Studierenden abmahnen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist!

Für weitere Informationen, Beantragung eines Sozialdarlehens, Beratungsgesprächen, bei Problemen, Vorschlägen oder ähnlichem könnt ihr
unsere offenen Beratungszeiten nutzen oder uns eine E-Mail schreiben.

Härtefallregelung

Für Studierende, die von einer besonderen sozialen oder fianziellen Härte betroffen sind, bietet das Sozialreferat die Möglichkeit, einen Teil des Semesterbeitrages erstatt zu bekommen. Dafür muss ein Härtefallantrag ausgefüllt und inklusive aller nötigen Unterlagen bis zur Frist für das jeweile Semester beim Sozialreferat gestellt werden. Im Sommersemester ist diese Frist der 15.5. und im Wintersemester der 15.11..

Der Antrag kann postalisch oder per Mail eingereicht werden. Aus Datenschutzgründen müssen per Mail gestellte Anträge unbedingt direkt an das Sozialreferat gesendet werden, unter der Adresse: sozial@fh-asta.de.

Die Härtefallregelung ist ein freiwilliges Angebot des AStAs und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Rückerstattung.
 

Härtefallantrag



 

AKTUELLES:


Die Beratung findet nach vorheriger Terminabsprache statt.
Per Mail mit Name, Telefonnummer und deiner Fragestellung an:
sozial@fh-asta.de

21. Sozialerhebung

Erste Ergebnisse der 21. Sozialerhebung des Studierendenwerks sind online. Die Sozialerhebung des Studierendenwerks findet in der Regel
alle drei Jahre statt und dient der Untersuchung der wirtschaftlichen und sozialen Lage Studierender. Eine Zusammenfassung findet ihr hier:

http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_zusammenfassung.pdf

Und weitere detaillierte Infos zu Faktoren wie z.B. Alter und Geschlecht hier:

http://www.sozialerhebung.de/archiv/soz_21_auszaehlung


Unsere Beratungsangebote und die Zeiten dazu findest du hier.


Bitte beachtet die gesonderten Beratungszeiten in den Semesterferien
unter der Rubrik Aktuelles auf der Homepage oder an unseren
Aushangflächen in der Fachhochschule.

Wichtiger Hinweis:
Die studentische Beratung ist keine verbindliche Rechtsberatung im
gesetzlichen Sinne. Daher sind Haftungs- und Regressansprüche gegen uns
ausgeschlossen.

Die Beratung findet nach vorheriger Terminabsprache statt.